Der Mohrenhof
Preise

Preise und AGB

Die vollständige Preisliste des Mohrenhofs — Gruppenunterbringung, Einzelzimmer, Hol- und Bringservice, Tierarztkosten, Nachlässe und die Gebühr bei Nichtinanspruchnahme.

Pensionspreise gültig ab dem 01.02.2025

Position 1

Vollpension einer Einzelkatze in der Gruppenunterbringung

Dieser Preis beinhaltet die Unterbringung inklusive liebevoller Betreuung, Heizkosten im Winter, Pflege und Vollpension sowie Katzenstreu und selbstverständlich diverse Naschereien. Dieser Preis ist gültig für die ersten 14 Tage in Gruppenhaltung.

  • Hochwertige Vollpension, 1 Katzepro Tag (Kalendertag), Gruppenunterbringung18,50 €

Position 2

Vollpension mehrerer Katzen in der Gruppenunterbringung

Leistungen wie unter 1. Jedoch gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 2,00 € pro Tier, um Katzenliebhabern mit mehreren Tieren finanziell entgegenzukommen.

  • 2 Katzen pro Tagentspricht 16,50 € pro Katze33,00 €
  • 3 Katzen pro Tagentspricht 16,50 € pro Katze49,50 €
  • 4 Katzen pro Tagentspricht 16,50 € pro Katze66,00 €
  • 5 Katzen pro Tagentspricht 16,50 € pro Katze82,50 €

Position 3

Unterbringung im Einzelzimmer

Die Kosten für die Unterbringung im Einzelzimmer berechnen sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Katzen im Einzelzimmer pro Tag. Sonstige Leistungen wie unter 1.

  • 1 Katze pro TagEinzelzimmer26,00 €
  • 2 Katzen pro Tagentspricht 20,50 € pro Katze41,00 €
  • 3 Katzen pro Tagentspricht 19,33 € pro Katze58,00 €
  • 4 Katzen pro Tagentspricht 18,25 € pro Katze73,00 €
  • 5 Katzen pro Tagentspricht 16,50 € pro Katze82,50 €

Position 4

Hol- und Bringservice

Verfügen Sie über keine Möglichkeit, Ihren Liebling zu uns zu bringen? Kein Problem. Unser Service beinhaltet die Abholung oder das Heimbringen im klimatisierten Fahrzeug nach Absprache.

  • bis 15 kmje Fahrt35,00 €
  • bis 25 kmje Fahrt40,00 €
  • mehr als 25 kmje Fahrtnach Vereinbarung

Position 5

Aufwand für eventuell nötige Tierarztbesuche

Sollten Tierarztbesuche notwendig werden, tragen wir hierfür selbstverständlich Sorge. Die Fahrtkosten hierfür sowie eine Aufwandsentschädigung gehen zu Lasten der Katzenbesitzer.

  • Fahrtkostenje nach Entfernung, siehe unter 4.nach Entfernung
  • Aufwandsentschädigungje angefangene Stunde20,00 €
  • Tierarzt- und Medikamentenkostenwerden zusätzlich berechnetnach Beleg

Position 6

Intensivpflege und Medikamentengabe

Ihr Tier benötigt Medikamente und/oder eine spezielle und intensive Pflege. Die entstehenden Kosten werden Ihnen in Absprache und nach Aufwand verrechnet.

  • Intensivpflege und/oder Medikamentengabekein Festpreisin Absprache

Position 7

Nachlass ab 14 Tagen Aufenthalt

Bleibt Ihr Tier länger als 14 Tage bei uns, gewähren wir einen Nachlass auf die gesamte Pensionsdauer.

  • Unterbringung von mehr als 14 Tagenauf die gesamte Pensionsdauer5,00 %

Position 8

Nachlass ab 30 Tagen Aufenthalt

Bei längeren Aufenthalten erhöht sich der Nachlass entsprechend.

  • Unterbringung von mehr als 30 Tagenauf die gesamte Pensionsdauer10,00 %

Position 9

Gebühr für Nichtinanspruchnahme, Stornierung oder Verkürzung

Es kann aufgrund schwerwiegender Umstände vorkommen, dass Kunden trotz bester Planung kurzfristig stornieren oder den Aufenthalt verkürzen müssen. Wir haben Verständnis für unvorhergesehene Ereignisse, jedoch bitten auch wir um Ihr Verständnis, dass wir in Fällen von Absagen weniger als 15 Tage vor Termin eine Gebühr für die Nichtinanspruchnahme der durch Sie reservierten Pensionsplätze berechnen müssen.

  • Absage weniger als 15 Tage vor Terminder Pensionskosten des reservierten Zeitraumes50 %
Häufig gefragt

Wie entsteht der Pensionspreis?

Der Pensionspreis trägt alles, was den Betrieb einer Katzenpension ausmacht. Diese Kostenfaktoren stecken darin:

  • Lohn- und Lohnnebenkosten — für den Mindestlohn lässt sich kein qualifiziertes Personal gewinnen
  • Miete der Räumlichkeiten
  • Nebenkosten: Heizung, Wasser, Strom, sonstige Abgaben, Entsorgungsgebühren
  • Fahrzeugkosten für Beschaffungen und Werbemaßnahmen
  • Bau- und Materialkosten für Renovierungen, Ausbesserungen und Reparaturarbeiten
  • Zubehör wie Inneneinrichtung, Kratzbäume und Katzenspielzeug
  • Reinigungskosten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Steuern und Beiträge, zum Beispiel Umsatzsteuer, Abgaben und IHK
  • Katzenstreu
  • Futterkosten
  • und vieles andere mehr

Der Preis setzt sich also aus vielen einzelnen Kostenfaktoren zusammen und besteht nicht nur aus Futter und Streu, wie eventuell fälschlicherweise angenommen wird.

Blaugraue Katze liegt in einem Weidenkorb vor rosafarbener Wand
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Aufnahmebedingungen (siehe auch Aufnahmebedingungen und häufige Fragen) sind Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt Ihres Tieres in unserer Katzenpension und Bestandteil des Pensionstiervertrages.

Unsere Katzenpension ist durch das Veterinäramt des Landratsamtes Bamberg gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz geprüft und genehmigt. Ebenso sind meine persönlichen Kenntnisse und Qualifikationen durch einen entsprechenden Sachkundenachweis überprüft.

Die Örtlichkeiten werden selbstverständlich regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Ihre Katze wird von mir in jeder Hinsicht bestmöglich betreut. Sollten dennoch Krankheiten auftreten, kann hierfür keine Haftung übernommen werden. Das Tier wird im Bedarfsfall selbstverständlich tierärztlich behandelt — durch die Tierärzte, mit denen wir zusammenarbeiten, oder falls möglich und ausdrücklich gewünscht durch den eigenen Tierarzt.

Die Kosten hierfür, inklusive der notwendigen Aufwendungen für Fahrkilometer, Medikamente und sonstige Kosten, welche sich aus der Behandlung ergeben können, trägt der Besitzer. Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuches kann von der Pensionsleitung entschieden werden, welcher Tierarzt konsultiert wird.

Sollte sich während des Aufenthaltes eines Tieres herausstellen, dass dieses entgegen der Erwartungen nicht in der Gruppe verweilen kann, sondern in einem Einzelzimmer untergebracht werden muss, so sind die hierfür entstehenden Mehrkosten vom Besitzer zu tragen.

Sollte ein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden und keine Nachricht des Besitzers über eine verspätete Abholung eingehen, so ist der Tierhalter verpflichtet, entstehende Pensions- und eventuelle Behandlungskosten bis zum 14. Tag nach vereinbartem Abholtermin zu tragen. Nach Ablauf des 14. Tages liegt es ausschließlich im Ermessen der Pensionsleitung, wie über das Tier weiter verfügt wird. Dies betrifft vor allem die Weitergabe an dritte Personen.

Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Frensdorf, April 2025

Irene Mohr