Unsere Aufnahmebedingungen (siehe auch Aufnahmebedingungen und häufige Fragen) sind Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt Ihres Tieres in unserer Katzenpension und Bestandteil des Pensionstiervertrages.
Unsere Katzenpension ist durch das Veterinäramt des Landratsamtes Bamberg gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz geprüft und genehmigt. Ebenso sind meine persönlichen Kenntnisse und Qualifikationen durch einen entsprechenden Sachkundenachweis überprüft.
Die Örtlichkeiten werden selbstverständlich regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Ihre Katze wird von mir in jeder Hinsicht bestmöglich betreut. Sollten dennoch Krankheiten auftreten, kann hierfür keine Haftung übernommen werden. Das Tier wird im Bedarfsfall selbstverständlich tierärztlich behandelt — durch die Tierärzte, mit denen wir zusammenarbeiten, oder falls möglich und ausdrücklich gewünscht durch den eigenen Tierarzt.
Die Kosten hierfür, inklusive der notwendigen Aufwendungen für Fahrkilometer, Medikamente und sonstige Kosten, welche sich aus der Behandlung ergeben können, trägt der Besitzer. Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuches kann von der Pensionsleitung entschieden werden, welcher Tierarzt konsultiert wird.
Sollte sich während des Aufenthaltes eines Tieres herausstellen, dass dieses entgegen der Erwartungen nicht in der Gruppe verweilen kann, sondern in einem Einzelzimmer untergebracht werden muss, so sind die hierfür entstehenden Mehrkosten vom Besitzer zu tragen.
Sollte ein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden und keine Nachricht des Besitzers über eine verspätete Abholung eingehen, so ist der Tierhalter verpflichtet, entstehende Pensions- und eventuelle Behandlungskosten bis zum 14. Tag nach vereinbartem Abholtermin zu tragen. Nach Ablauf des 14. Tages liegt es ausschließlich im Ermessen der Pensionsleitung, wie über das Tier weiter verfügt wird. Dies betrifft vor allem die Weitergabe an dritte Personen.
Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.